Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hospizbewegung-peine.de.

Der Hospizbewegung Peine e.V. ist bestrebt, seine Website so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – zugänglich ist. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie das ab dem 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Barrierefreiheit

Die Website wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sowie der BITV 2.0 umgesetzt.

Die Umsetzung orientiert sich an den Kriterien der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA. Eine vollständige Konformität ist derzeit nicht in allen Bereichen nachweisbar.

  • Bilder und Grafiken
    Alle Bilder und Logos verfügen über aussagekräftige Alternativtexte oder klare Linkbeschreibungen.
  • Struktur und semantische Auszeichnung
    Überschriften, Listen und Tabellen sind korrekt ausgezeichnet.
  • Slider
    Der Slider stoppt, sobald der Mauszeiger darüber bewegt wird.
  • Tastaturbedienung
    Die Elemente sind vollständig mit der Tastatur bedienbar.

Prüfung der Barrierefreiheit

Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung, die mithilfe automatisierter Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE) sowie ergänzender manueller Tests durchgeführt wurde. Die letzte Überprüfung erfolgte im April 2026.

Noch bestehende Barrieren

Einzelne technische Einschränkungen bestehen weiterhin, insbesondere im Bereich redundanter Navigationslinks, die technisch bedingt sind und von Prüfwerkzeugen teilweise als doppelt erkannt werden.

Kontakt und Feedback

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder bestimmte Informationen in barrierefreier Form benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Hospizbewegung Peine e.V.
Kantstr. 40 , 31224 Peine
Telefon: 05171 / 9 05 25 22
Mobil: 0176 – 32 45 98 09
Fax: 05171 / 90 5 25 24
Mail: info@hospizbewegung-peine.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie das Gefühl haben, durch mangelnde Barrierefreiheit benachteiligt zu sein und erhalten auf Ihre Hinweise keine zufriedenstellende Rückmeldung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese vermittelt bei Konflikten außergerichtlich. Weitere Informationen sowie barrierefreie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand der Erklärung Diese Erklärung wurde am 27.04.2026 erstellt und zuletzt am selben Tag aktualisiert.

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